JAGDGEBRAUCHSPRÜFUNGEN – VORGABEN

 

 

Das sind die Vorgaben für unseren kleinsten

deutschen Jagdgebrauchshund

 

„Nimm dem Teckel die Jagd – und

du nimmst ihm die Wurzeln seiner Kraft“!

Teckelzucht ist Gebrauchshundzucht und muss es bleiben, um die Wesensfestigkeit zu erhalten

Dr. Fritz Engelmann – Gera / Thüringen

 Dr. Robert Bandel – Kehl-Rhein / Baden

Verfasser :  “ DER  DACHSHUND „

Die Sinnesleistung des Hundes und die Intelligenz des Menschen, das zusammen  kompensiert, sichert den Erfolg der Hundeausbildung .    


Der Jagdgebrauchshund, seine Haltung, seine Ausbildung und seine weitere Führung gehören ausschließlich in Jägerhände ohne jegliche Ausnahme!

Als Jäger haben wir eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber dem Wild und hier insbesondere dem Tierschutz.

Es ist unsere Pflicht, der Jagd brauchbare Hunde zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.
Es beginnt mit den entsprechenden Hundeführern, die im Besitz eines gültig gelösten Jagdscheines sind.
Der brauchbare Jagdhund fällt aber nicht einfach vom Himmel, sondern muss entsprechend geprägt, ausgebildet und geführt werden. Die Prägung und Ausbildung sind nur in entsprechenden Jagdrevieren möglich, in denen der Ausbilder des Hundes berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Dies ist wiederum nur mit einem gültigen Jagdschein möglich.
Zur Prägung und Ausbildung eines Jagdhundes gehört neben allen wichtigen Sozialisierungsphasen (Haus, Auto, Familie, Umwelt usw.) auch der Kontakt mit dem lebenden und totem Wild, mit Reviergängen, bei denen der Hund seinen Nasengebrauch schult, aber auch Wild mit dem Auge wahrnimmt, positive Erfahrung mit dem Schuss erlebt. Spuren und Fährten arbeitet usw. All dies ist auf Grund des Jagdrechts nur möglich, wenn der Hund von einem Jäger geführt wird, denn nur dieser hat das Recht, Wild aufzusuchen, ihm nachzustellen und ihn vor dem Hund zu erlegen.
Es ist somit nicht vermittelbar, wenn Hunde auf einer Hasenspur bzw. Jagdhunde bestimmter Rassen auf der Spur eingearbeitet und geprüft werden, die in ihrem weiteren Leben nie der Jagd eingesetzt oder eine Spurarbeit als Zuchtvoraussetzung nachweisen müssen.
Das gleiche gilt für Arbeit im Feld beim Vorstehen. Auch hier wird Wild für den Hund gesucht, seine Vorstehanlage geweckt, gefördert und geprüft. Dies ist nur sinnvoll, wenn der Hund anschließend im Feld jagdlich eingesetzt wird bzw. es als rassespezifische Zuchtvoraussetzung verlangt wird.

Alles andere ist Sport!

Quelle:  “ Jagdgebrauchshund “  1/2023


 

Auf die Prüfungsordnung (PO) des DTK ( ab 01.01.2020 neue PO )und der FCI-Prüfungsordnung – i.V. mit den allgemeinen Prüfungsbedingungen des JGHV – wird verwiesen

Wichtiger Hinweis des JGHV

Ersatzweises Führen – Führen ohne Jagdschein

Zu den Prüfungen des JGHV sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV § 23 ( gültig ab 1.1.2011 ) entsprechen. Auf § 6 PO DTK Haftung wird insbesondere verwiesen. Hundeführer und sonstige Beteiligte nehmen an den Prüfungen sowie Veranstaltungen aus ihrer eigenen Verantwortung für sich und ihrem Hund teil, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Veranstalters. Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Der gültige Impfpass ist mit der Ahnentafel der Prüfungs.- bzw. Suchenleitung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen.
  • Heiße Hunde müssen vor Prüfungs – oder Bewertungsbeginn beim Obmann gemeldet werden. Sie sind auch vor Prüfungsbeginn bzw. Bewertungen und bei Zuchtschauen bei der Zuchtschauleitung ,bei Schweißprüfungen der Suchenleitung zu melden. Gilt nur bei allen Schweißprüfungen und BhFK/95 Bewertungen , sowie bei Zuchtschauen. Diese Hund sind vor dem dem Einsatz geeignet zu verwahren.
  • Bei allen anderen Anlagen.-  bzw. Jagdlichen Prüfungen  und Bewertungen des DTK sind heiße Hunde nicht zugelassen.
  • Gem. PO  DTK  § 2  Zulassung zu Jagdgebrauchsprüfungen und nicht jagdlichen Prüfungen  ist beim Führen ohne Jagdschein der Versicherungsschutz für diesen Zweck mit der Meldung nachzuweisen.
  • Jeder Hundeführer ist für die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich
  • Ein  gültiger Jagdschein ist vom Hundeführer vor  Prüfungsbeginn bei jagdl. Prüfungen zwingend erforderlich, und unaufgefordert vorzuweisen. 
  • Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in ausreichendem zeitlichem Vorfeld im Anhalt an die Rahmenrichtlinien des JGHV  bei der  Prüfungsleitung schriftlich zu beantragen.
  • Nur der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung über die Prüfungszulassung.
  • Quelle:  Jagdgebrauchshund “ 8/2019
  • Die Nennung zu Prüfungen und Bewertungen ist nur auf dem  MELDESCHEIN des DTK für Gebrauchsarbeit möglich.

Eine aktuelle Kopie der Ahnentafel ( Vorder- und Rückseite ) sowie der DTK Meldeschein und Besitz eines gültigen Jagdscheins oder einer Ausnahme vom Jagdscheinzwang ist der Versicherungsschutz und unter Vorauszahlung des Nenngeldes, sind die Bedingungen zur Zulassung von Prüfungen und Bewertungen von Hunde. 

 NENNGELD IST REUGELD !

  • Dies bedeutet, dass bei Revokation( Widerruf / Rücknahme ) einer Meldung oder bei Nichterscheinen eines gemeldeten Gespannes, das Nenngeld nicht zurückerstattet wird.

Die Verpflegung während der Prüfung ist aus dem Rucksack, wenn dazu keine besonderen Angaben gemacht werden.


Gebührenordnung BDK  für Meldungen zu Prüfungen und Bewertungen

Angaben werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.


Besondere Rasseneigenschaften des Dachshundes


  1. Gehorsam – ist nicht nur für den jagdlichen Einsatz bzw. Prüfungen des Dachshundes besonders von Bedeutung , auch bei  Begleithundprüfungen hat Gehorsam absolute Priorität.
  2. Schußfestigkeit                                                        ( Sfk)
  3. Wassertest                                                                 ( Wa.T.)
  4. Spurlaut                                                                      (Sp)                  mehrere Möglichkeiten  
  5. Schweißarbeit                                                           (SchwhK)      mehrere  Möglichkeiten
  6. Stöbern                                                                        (St)                  mehrere  Möglichkeiten
  7. Waldsuche                                                                  (WaS)
  8. Baueignungsbewertung                                        (BhFK/95 / BhN/) 
  9. Vielseitigkeitsprüfung                                           (Vp/Int.Vp)  mehrere Möglichkeiten  
  10. Eignungsbewertung / Schwarzwild                  (ESw / SauN) 
  11. Verbandsschweißprüfung                                    (VSwP / VSwP/F) 
  12. Jagdliche Brauchbarkeit für Schalenwild      (JBN)

Anlageprüfungen


1.   Schussfestigkeitsprüfung (Sfk) DTK

Der Hund hat sich in freier Suche ca. 30 m vom Führer zu entfernen und soll nach Abgabe von zwei Schrotschüssen keine Angstreaktion zeigen.

     Schußfestigkeitsprüfung  JGHV

Wird Die SfK nach Vorgaben der JGHV PO “ Prüfungswesen“ (Formblatt 23 b) durchgeführt, wird ein extra Zertifikat ausgestellt. (Hundeführer muss selbst schießen usw.) Anmerkung: Die DTK PO wird dadurch nicht berührt.

Voraussetzung: ab 5 Monate.

2.    Wassertest (Wa.T.)

Der Hund soll nach Abgabe von zwei Schrotschüssen eine tote Ente ca. 8 m aus tiefem Wasser holen und am Ufer landen.Der bestandene Wassertest gilt als Schussfestigkeitsprüfung.(SfK)  Ein Teil der Zuchtzulassung erfüllt.

Voraussetzung: ab 5 Monate.

3.    Spurlautprüfung (Sp)

Der Hund soll die Spur eines Hasen, den er nicht eräugt hat, aufnehmen und dieser lauthals folgen. Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit werden in einem Feldrevier geprüft. Ein Teil der Zuchtzulassung erfüllt.

Voraussetzung: ab 5 Monate. (Sfk)


Jagdgebrauchsprüfungen


1.   Stöberprüfung (St)

Der Hund soll eine geschlossene Waldparzelle mit dichtem Unterwuchs selbständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen bis es das Treiben verlassen hat oder Wild erlegt worden ist. Die Gehorsamsfächer haben bei dieser Prüfung Priorität, sowie das Finden von Wild.

Voraussetzung: ab 5 Monate (Sp) oder (Vp)

 

2.   Stöbern im Jagdbetrieb (StiJ)

Dabei handelt es sich um eine Arbeit in der Jagdpraxis und wird nur ausschließlich einer Bewegungsjagd bewertet. Der Hund hat hier Dickungen und Bestände mit reichlich Unterwuchs nach Wild abzusuchen, es zu finden und zum Verlassen des Einstandes zu bringen.

Voraussetzung: ab 5 Monate: St oder Vp oder WaS oder ESw oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht.

3.   Eignung zur Stöberarbeit mit Schwarzwild (ESw)

Die Prüfung wird in einem Schwarzwildgatter durchgeführt, in dem mind. zwei Stück wehrhaftes Schwarzwild enthalten sein müssen.

Voraussetzung: (Sp,Vp,St,) oder( WaS)  Führen ohne Jagdschein unzulässig.

4.   Schwarzwild / Natur (SauN)

Der Hund wird vom Stand geschnallt.Er muss die Bestände selbständig annehmen und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen.

Voraussetzung: (ESw)  Führen ohne Jagdschein unzulässig.

5.   Waldsuche (WaS)

Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist das umstellte Waldstück weit ausholend, gründlich und ausdauernd, mit regelmäßigem Kontakt zum Führer, abzusuchen. Vorkommendes Wild ist in Bewegung zu bringen und lauthals zu jagen.

Bei beiden Prüfungen wird auch der Gehorsam bewertet, wie Führigkeit, Benehmen bei der Waldsuche, Ablegen und Schussruhe, sowie Benehmen am Stand beim Treiben.

Voraussetzung: (Sp) oder (Vp)

6.    Schweißarbeit auf künstlicher Wundfährte (SchwhK/20)

Der Hund hat in einem Waldrevier eine mindestens 1000 m lange – über Nacht stehende – getupfte oder getropfte Schweißfährte mit drei Wundbetten und drei Haken zu arbeiten.

Voraussetzung: älter als 1 Jahr (SfK)

7.   Schweißarbeit auf künstlicher Wundfährte mit Fährtenschuh (SchwhKF)

Der Hund hat in einem Waldrevier eine mindestens 1000 m lange, über Nacht stehende, mit dem Fährtenschuh getretene Wundfährte zu arbeiten. Im Fährtenverlauf befinden sich je zwei Bögen und Wundbetten, sowie drei bis vier Verweiserpunkte.

Voraussetzung: älter als 1 Jahr,  (SfK)

8.  Erschwerte Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK/40)

Die erschwerte Schweißprüfung entspricht der Schweißarbeit auf künstlicher Fährte, jedoch muß die Fährte über zwei Nächte stehen.

Voraussetzung: älter als 1 Jahr, (SfK)   Ausrichter LV.

9.   Schweißarbeit auf natürlicher Wundfährte (SchwhN)Die Nachsuche erfolgt mindestens 400 m am Riemen auf natürlicher Wundfährte. Das Stück muss während der Nachsuche zur Strecke kommen. Voraussetzung: älter als ein Jahr , (SchwhK)  Führen ohne Jagdschein unzulässig.

10. Jagdlicher Brauchbarkeitsnachweis für Schalenwild (JBN)

Zur Erlangung der Jagdlichen Brauchbarkeit können bestandene Schweißprüfungen entsprechend der landesgesetzlichen Bestimmungen erweitert werden

11.   Verbandsschweißprüfung  JGHV (VSwP) und (VSwP/F)

Voraussetzung: (Sp) und älter als 24 Mon.

Richter: 3 Richter mit der Fachgruppe JGHV (Sw)

Ordnung für Verbandsschweißprüfung JGHV (VSwPO)

12.  Vielseitigkeitsprüfung (Vp)  ( VpoSp)  (IntVP)
Sie ist die Meisterprüfung für unsere Jagdhunde. Sie besteht aus Gehorsamsfächer, Schweißarbeit, Stöbern und Spurlaut . (IntVp)  DTK und VDH Genehmigung erforderlich.

 


Bauarbeiten


1.   Eignungsbewertung am Kunstbau (BhFK/95)

Der Hund hat in eine Kunstbauanlage einzuschliefen, Hindernisse zu überwinden und den hinter Gittern abgeschieberten Fuchs zu finden und zu verbellen.

Voraussetzung : (Sp) oder (Vp) mit (Sp)  Führen ohne Jagdschein unzulässig.

2.   Bewertung an  Natur – und Kunstbauten (BhN)

Die Arbeit wird am befahrenen Natur – oder Kunstbau durchgeführt.

Voraussetzung: (BhFK/95)  Führen ohne Jagdschein unzulässig.


Anmerkung:

Details zu den einzelnen Prüfungen und Bewertungen, wie
Anzahl der Richter usw. Zulassung und Durchführung von Jagdgebrauchsprüfungen und Bewertungen ist aus der Prüfungsordnung (PO) des DTK ( ab 01.Januar 2020 neue PO ) zu entnehmen.